Unterstützung

Unterstützung im eigenen Haushalt

Leider ist im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und VI (Rentenversicherung) die Gewährung einer Haushaltshilfe an die Voraussetzung gebunden, dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Einige wenige Krankenkassen haben diese Altersgrenze gelockert, so dass Haushaltshilfen auch bei Kindern bis zu 14 Jahren gewährt werden.

Man sollte bei der Kasse nachfragen und einen schriftlichen Antrag stellen unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Manchmal können Krankenkassen, wenn dies die Satzung erlaubt, auch weiterreichende

Leistungen anbieten. Ansonsten kommen Leistungen bei entsprechender Einstufung in eine Pflegestufe nur über die Pflegeversicherung und bei Bedürftigkeit über das Bundessozialhilfegesetz in Betracht.

Finanzielle Unterstützung

Gerät man durch die Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten, so sind außerhalb der Sozialhilfe auch einmalige oder laufende Hilfen über verschiedene Stiftungen und Fonds zu erhalten. Wenn man Sozialhilfe bezieht, sollte man beim Sozialamt eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, damit entsprechend in Frage kommende Mehrbedarfszuschläge berücksichtigt werden.

Vielen Dank für die Bearbeitung an
Heike Fild
Klinik für Tumorbiologie - Freiburg