Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Nach der Behandlung in einem Akutkrankenhaus schließt sich in der Regel eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (z.B. als Anschluß-HeilBehandlung) an. Für die meisten pflichtversicherten Arbeitnehmer werden die Kosten von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen, und als Einkommensersatz wird von der Rentenversicherung Übergangsgeld bezahlt. Dafür müssen jedoch entsprechende Vorversicherungszeiten etc. erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, kommt als Kostenträger auch die Krankenversicherung in Betracht. Als Besonderheit sind im onkologischen Bereich auch medizinische Rehamaßnahmen über die Rentenversicherung des Ehegatten oder bei Kindern über die Eltern möglich. Resultiert die Erkrankung aus einer anerkannten Schädigung am Arbeitsplatz (z.B. Asbest, radioaktive Strahlung etc.) werden die Behandlungskosten regelmäßig von der Berufsgenossenschaft getragen.

Selbstverständlich werden auch weitere Rehabilitationsmaßnahmen übernommen, wenn die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Vielen Dank für die Bearbeitung an
Heike Fild
Klinik für Tumorbiologie - Freiburg

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