

Mit einem Schwerbehindertenausweis sind einige Nachteilsausgleiche verbunden.
Oft gibt es Eintritts- oder Beitragsermäßigungen.
Einige dieser Ermäßigungen sind hier sortiert nach Kategorie aufgeführt.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie eine nicht aufgeführte (nicht regional bezogene) Ermäßigung kennen, teilen Sie sie uns bitte mit Quellenangabe mit.
Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % gewährt der ADAC ca. 10 Euro/Jahr Beitragsermässigung für die ADAC- und ADACPlus-Mitgliedschaft. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist erforderlich.
Mindestvoraussetzung: SHG mind. 50 %
Gewährte Ermässigung: ca. 10 Euro
Quelle: ADAC
Informationen im Internet:
ADAC
Einige Automobilhersteller (z.B. Alfa, Audi, BMW, Fiat, Ford, Lancia, Mercedes-Benzg, Mitsubishi, Opel, Peugot, Renault, Seat, Skoda, Volkswagen) gewähren beim Neuwagenkauf auf viele Modelle offiziell Vergünstigungen für Behinderte.
Bei Tageszulassungen oder Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.
Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf die behinderte Person zugelassen werden.
Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs – also nicht vom eventuellen Hauspreis gewährt. Bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sind individuelle Verhandlungen mit dem Händler ratsam.
Um in den Genuß des Rabattes zu kommen, wenden Sie sich einfach an die Händler der jeweiligen Marke bzw. an den BbAB, wenn es um Renault geht.
Mindesvoraussetzung: SHG mind. 50 % und bei einigen Herstellern Merkzeichen "G"( gehbehindert ), "aG" ( aussergewöhnlich gehbehindert ), "H" ( hilflos ) oder "Blind".
Gewährte Ermäßigung: bis 23% (je nach Hersteller)
Quelle: Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.
Informationen im Internet:
www.bbab.de
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Mindestvoraussetzung: amtlicher Ausweis mit nicht nur vorüberhendem GdB von min. 80% und Merkzeichen "Rf"
Gewährte Ermässigung: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Quelle: GEZ
Informationen im Internet:
GEZ
Kostenlose Reservierung von einem oder zwei Plätzen.
Mindestvoraussetzung: amtlicher Ausweis mit Merkzeichen "B" oder "BI" und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen".
Gewährte Ermässigung: Gebühr für Sitzplatzreservierung
Quelle: Deutsche Bahn
Informationen im Internet:
Deutsche Bahn
Ermäßigter Erwerb der BahnCard 50.
Mindestvoraussetzung: Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70%
Gewährte Ermässigung: Vergünstiger Kaufpreis
Quelle: Deutsche Bahn
Informationen im Internet:
Deutsche Bahn
Sozialtarif für Verbindungen im Netz der Deutschen Telekom für den T-Home Anschluss.
Mindestvoraussetzung: amtlicher Ausweis mit Merkzeichen "Rf"
Gewährte Ermässigung: Vergünstigung, die mit den Verbindungsentgelten verrechnet wird
Quelle: Deutsche Telekom
Informationen im Internet:
Deutsche Telekom
Reduzierung des monatlichen Paketpreises.
Mindestvoraussetzung: ab GdB von 50%
Gewährte Ermässigung: je nach Tarif dauerhaft 2-10 Euro auf den monatlichen Paketpreis
Quelle: Vodafone
Informationen im Internet:
Vodafone